Die Frage nach dem moralisch richtigen Umgang mit assistierter Selbsttötung und (aktiver, indirekter oder passiver) Sterbehilfe ist eine der zentralen Fragen der angewandten Ethik und Medizinethik – zumal nach dem Karlsruher Urteil des BVG vom Februar 2020, in dem das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Autonomierecht gekennzeichnet und die Inanspruchnahme dieses Rechts damit grundsätzlich von krankheitsbedingten Leidenszuständen entkoppelt wurde. In dieser Veranstaltung sollen in Auseinandersetzung mit neuere Beiträgen zentrale ethische Fragen des Umgangs mit assistiertem Suizid und Sterbehilfe zur Sprache kommen, z.B.:
- Tun und Unterlassen und die Differenz zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe
- Indirekte Sterbehilfe und die Doktrin der Doppelwirkung
- Dammbruchargumente
- Sterbehilfe ohne ausdrückliche Zustimmung?
- Sterbehilfe, assistierter Suizid und ärztliches Ethos
- Der § 217 und das Karlsruher Urteil von 2020
- Die Nachvollziehbarkeit von Sterbewünschen |