Kommentar |
Ziel des integrierten Sprachkurses II ist es, die türkische Sprachkompetenz der Studierenden sowohl in der Sprachverwendung als auch im Lese- und Hörverständnis und in der Argumentierfähigkeit weiter auszubauen. Die sprachlichen Fertigkeiten der Studierenden werden im Hinblick auf die Normen der türkischen Standardsprache weiterentwickelt. Zudem werden die durch die Bilingualität bedingten sprachlichen Erscheinungen im Türkischen erarbeitet. Auf der Grundlage von verschiedenen Textsorten wird das mündliche und schriftliche Erzählen geübt; anwendungsbezogene grammatische Übungen sollen die Studierenden befähigen, die komplizierten sprachlichen Erscheinungen des Türkischen zu verstehen und zu analysieren und die türkische Sprache aktiv und richtig zu verwenden; der Wortschatz der Teilnehmer wird gezielt erweitert und die Studierenden lernen, ihre Gedanken schriftlich und mündlich in richtiger Form auszudrücken. |
Literatur |
Atabay, N., Kutluk, İ., Özel, S. (1983): Sözcük Türleri. Ankara: Türk Dil Kurumu Yayınları.
Bozkurt, F. (1991): Çağdaş Dilbilgisi. Hückelhoven: Schulbuchverlag Anadolu.
Hengirmen, M. (2007): Türkçe Dilbilgisi. Ankara: Engin Yayınevi.
Huber, E. (2008): Dilbilime Giriş. İstanbul: Multilingual Yabancı Dil Yayınları. |
Bemerkung |
Aktive Teilnahme ist erwünscht.
BA Lehramt: Das Bestehen des Sprachtests auf B2-Niveau in Form einer Studienleistung, der im Rahmen der Lehrveranstaltung am Ende des 1. Fachsemesters absolviert werden muss, ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung "Sprachpraxis" (findet am Ende des 2. FS statt). Bei der LV besteht Teilnahmepflicht, d.h., die Studierenden dürfen pro Semester maximal zweimal fehlen.
Moodle (Kum): https://moodle.uni-due.de/course/view.php?id=39567
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Leistungsnachweis |
Kulturwirt: Modulprüfung "Sprachpraxis" (90-min. Klausur aus "ISK I" und "ISK II"). Bitte finden Sie hier den Studienplan.
Lehramt HR(S)Ge und GyGe: Modulprüfung "Sprachpraxis" (90-min. Klausur aus "ISK I" und "ISK II").
Für Lehramtsstudierende gilt zusätzlich: Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung „Sprachpraxis“ ist 1.) die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen "ISK I" und "ISK II" (d.h. die Studierenden dürfen in jeder LV 2 x pro Semester fehlen) und 2.) die erfolgreich abeschlossene Studienleistung/Sprachtest im Rahmen der LV "ISK I". (Studierende, die über einen Nachweis von Türkischkenntnissen auf B2-Niveau verfügen, einen Antrag auf Anerkennung gestellt und die Anerkennungsbestätigung erhalten haben, haben die/den obligatorische/n Studienleistung bzw. Sprachtest erbracht und somit die zweite Voraussetzung für die Teilnahme an der MP erfüllt.). Bitte finden Sie die Studienpläne unter der jeweiligen Schulform rechts im Download.
Türkeistudien: Modulprüfung "Sprachpraxis" (90-min. Klausur aus "ISK I" und "ISK II"). Bitte finden Sie hier den Studienplan.
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