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SE Medizinethik: Ethische und rechtliche Probleme am Anfang und Ende des Lebens - Einzelansicht

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Langtext
Veranstaltungsnummer Kurztext
Semester SoSe 2025 SWS 2
Erwartete Teilnehmer/-innen Max. Teilnehmer/-innen
Credits Belegung Belegpflicht
Zeitfenster
Hyperlink
Sprache Deutsch
Belegungsfristen Philosophie, Zulassungsphase    26.03.2025 - 10.05.2025   
Einrichtung :
Philosophie
Philosophie, Anmeldephase    15.02.2025 - 20.03.2025   
Einrichtung :
Philosophie
Termine Gruppe: [unbenannt] iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen E-Learning
Einzeltermine anzeigen
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Di. 12:00 bis 14:00 wöch. 08.04.2025 bis 15.07.2025  R11T - R11 T03 C05       Präsenzveranstaltung
Gruppe [unbenannt]:
Zur Zeit keine Belegung möglich
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Lück, Oliver
Zuordnung zu Einrichtungen
Philosophie
Inhalt
Kommentar

Wenn irreversible Entscheidungen über die Beendigung oder Erhaltung von Leben zu treffen sind, fallen die eigenen Intuitionen, philosophische Positionen und rechtliche Vorschriften mitunter auseinander. In diesem Seminar sollen zwei solche Sachverhalte beleuchtet werden:

 

Auf frühe Stadien der Existenz bezogen werden die Qualität ungeborenen Lebens sowie die Konsequenzen dieser Einteilung für die moralische und juristische Vertretbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen erörtert. Philosophisch werden dabei z.B. Texte von Judith J. Thompson behandelt. Rechtlich kann die Entwicklung des Abtreibungsrechts in den USA in den letzten Jahren wertvolle Einblicke in die (Un)Wandelbarkeit von Recht liefern, während die deutsche Gesetzeslage das Ringen mit den verschiedenen relevanten Positionen verdeutlicht.

 

Dem ersten Themenblock über fremdbestimmtes Sterben der Leibesfrucht soll in der zweiten Hälfte des Seminars das selbstbestimmte Sterben entgegengesetzt werden. Wie verhält es sich ethisch, aber auch rechtlich mit Phänomenen wie assistiertem Suizid, aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen? Wie lassen sich diese begrifflich eindeutig und für die Anwendung sicher unterscheiden und müssen sie unterschiedlich bewertet werden? Neben der Lektüre von Texten z.B. von Hector Wittwer zur Ethik der Selbsttötung steht auch hier die Arbeit mit deutschem Strafrecht im Vordergrund, in dessen Hintergründe sich interessante Einblicke gewinnen lassen und dessen Strafgründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen sein werden.

Bemerkung

B.A. LA GyGe: M6/M11: SE Angewandte Ethik

B.A. LA HRSGe: M6A/B: SE Angewandte Ethik

B.A. Angewandte Philosophie: M6/M7/M11: SE Angewandte Ethik


Strukturbaum
Die Veranstaltung wurde 7 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2025 gefunden:
M6 A  - - - 1
M6 B  - - - 2