Wenn irreversible Entscheidungen über die Beendigung oder Erhaltung von Leben zu treffen sind, fallen die eigenen Intuitionen, philosophische Positionen und rechtliche Vorschriften mitunter auseinander. In diesem Seminar sollen zwei solche Sachverhalte beleuchtet werden:
Auf frühe Stadien der Existenz bezogen werden die Qualität ungeborenen Lebens sowie die Konsequenzen dieser Einteilung für die moralische und juristische Vertretbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen erörtert. Philosophisch werden dabei z.B. Texte von Judith J. Thompson behandelt. Rechtlich kann die Entwicklung des Abtreibungsrechts in den USA in den letzten Jahren wertvolle Einblicke in die (Un)Wandelbarkeit von Recht liefern, während die deutsche Gesetzeslage das Ringen mit den verschiedenen relevanten Positionen verdeutlicht.
Dem ersten Themenblock über fremdbestimmtes Sterben der Leibesfrucht soll in der zweiten Hälfte des Seminars das selbstbestimmte Sterben entgegengesetzt werden. Wie verhält es sich ethisch, aber auch rechtlich mit Phänomenen wie assistiertem Suizid, aktiver Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen? Wie lassen sich diese begrifflich eindeutig und für die Anwendung sicher unterscheiden und müssen sie unterschiedlich bewertet werden? Neben der Lektüre von Texten z.B. von Hector Wittwer zur Ethik der Selbsttötung steht auch hier die Arbeit mit deutschem Strafrecht im Vordergrund, in dessen Hintergründe sich interessante Einblicke gewinnen lassen und dessen Strafgründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen sein werden. |