Strukturbaum
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Veranstaltung ist aus dem Semester
WiSe 2017/18
, Aktuelles Semester: SoSe 2024
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TK_Türkisch: Gesprächstraining_ES Sprache: Türkisch Belegpflicht | |||||||||||
(Keine Nummer) Sprachkurs WiSe 2017/18 2 SWS jedes Semester ECTS-Punkte: 3 http://www.uni-due.de/ios | |||||||||||
Geschäftsbereich: | Sprachkurse (E1) | ||||||||||
Zielgruppe/Studiengang | alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer | ||||||||||
Zugeordnete Lehrperson: | Uyar | ||||||||||
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Termin: |
Donnerstag
16:00
-
18:00
wöch.
Beginn : 19.10.2017 | Raum : R09 S04 B17 R09S | |||||||||
Berin Uyar, Campus Essen | |||||||||||
Kommentar: | Inhalte: In diesem Kurs werden kommunikative Fähigkeiten trainiert. Dabei werden nachstehende Lerninhalte durchgehend praxisorientiert und anhand typischerweise im Alltag anfallender Kommunikationssituationen vermittelt: • Wiederholung des türkischen Alphabets • Übungen zur korrekten Aussprache (Laute, Worte, Sätze, Sprachrhythmus und Sprachmelodie) • Sprechübungen zur Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit Lernziele: • Erlangung bzw. Stärkung aktiver kommunikativer Fähigkeiten • Sicherheit im mündlichen Ausdruck • Förderung des Sprachgefühls und der Freude am aktiven Gebrauch der türkischen Sprache Abschlussprüfung: Die Abschlussnote setzt sich wie folgt zusammen: • Aktive Mitarbeit im Unterricht: 37,5% • Mündliche Prüfung: 62,5% |
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Literatur: | Lehrmaterialien werden von Kursleiter(in) individuell zusammengestellt. |
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Voraussetzungen: | Der Kurs richtet sich an alle Studierenden, die sich beim Sprechen unsicher fühlen und ihre Kommunikationsfähigkeit im Türkischen verbessern möchten. Der Kurs bietet eine Vielzahl von Lerntechniken, die gezielt zum Abbau von Sprachhemmungen bzw. falscher dialektbedingter Aussprache eingesetzt werden und zur Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit in der Hochsprache Türkisch führen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
Sollte sich im Laufe des Kurses herausstellen, dass die Sprache bereits auf hochsprachlichem Niveau beherrscht wird, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung: • Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG. Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen. Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |
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Leistungsnachweis: | Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen: Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen: • Anwesenheitspflicht • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts • Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet) • Bestehen der Abschlussprüfung Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |
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