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Veranstaltung ist aus dem Semester
WiSe 2018/19
, Aktuelles Semester: SoSe 2024
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PL12_Herkunftssprache Polnisch Sprache: mehrsprachig Belegpflicht | |||||||||||
(Keine Nummer) Sprachkurs WiSe 2018/19 4 SWS jedes Semester ECTS-Punkte: 4 | |||||||||||
Geschäftsbereich: | Sprachkurse (E1) | ||||||||||
Zielgruppe/Studiengang | alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer | ||||||||||
Zugeordnete Lehrperson: | Schymura | ||||||||||
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Termin: |
Mittwoch
08:30
(s.t.)
-
12:00
wöch.
Beginn : 24.10.2018 | Raum : SE 008 S - E | |||||||||
Kommentar: | Das Kursprogramm wird sich an dem individuellen Niveau und den Bedarfen der Studierenden orientieren. Inhalte: • Vermittlung/Wiederholung des polnischen Alphabets und der phonetischen Besonderheiten • Vermittlung/Wiederholung grundlegender Aspekte der polnischen Grammatik • Hauptschwierigkeitsfelder der polnischen Rechtschreibung • Übungen zum Leseverstehen und schriftlichen Ausdruck • Landeskunde Lernziele: • Wortschatzerweiterung • Auf- und Ausbau der Lese- und Schreibkompetenz • Erstellung eigener hochsprachlicher Texte • mündlicher Austausch in der Hochsprache Polnisch (Gespräche, Diskussionen, Kurzvorträge) • Verbesserung und Ausbau des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks in der Hochsprache Polnisch Abschlussprüfung: Klausur: Diktat 14%, Leseverstehen 23%, Textproduktion 32%, mündliche Leistung 32% (inkl. aktive Mitarbeit im Unterricht). Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 40 Prozent pro Teilfertigkeit und 60 Prozent insgesamt erreicht werden. |
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Literatur: | Lehrmaterialien werden individuell zusammengestellt. |
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Voraussetzungen: | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung: Der Kurs richtet sich an Studierende mit polnischsprachigem Migrationshintergrund, die ihre Polnischkenntnisse im familiären Umfeld erworben haben und ihre polnische Sprachkompetenz ausweiten und dabei die Hochsprache systematisch erlernen bzw. verbessern möchten.
Sollte sich im Laufe des Kurses herausstellen, dass die Sprache bereits auf hochsprachlichem Niveau beherrscht wird, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung: • Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG. |
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Leistungsnachweis: | Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen: Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen: • Anwesenheitspflicht • Vor- und Nachbereitung des Unterrichts • Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet) • Bestehen der Abschlussprüfung Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |
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