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Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2014/15 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
  • Funktionen:
PL6_Polnisch B1/1_ES    Sprache: Polnisch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Sprachkurs     WiSe 2014/15     2 SWS     jedes Semester     ECTS-Punkte: 3     http://www.uni-due.de/ios
   Weitere Links: Institut für Optionale Studien (IOS) 
   Geschäftsbereich: Sprachkurse (E1)    
 
   Zielgruppe/Studiengang   alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer
   Zugeordnete Lehrperson:   Schymura
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: fällt aus   Dienstag   12:00  -  14:00    wöch.
Beginn : 14.10.2014   
  
  Raum: SE 008
 
 
 
   Kommentar:

Inhalte/Lernziele:

• Vertiefung der polnischen Sprache in allen Fertigkeitsbereichen (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben)
- Lernstoff der ersten Hälfte der Niveaustufe B1

• Wiederholung von grundlegenden Aspekten der polnischen Grammatik:
- alle Tempora
- alle Kasus (Deklinationszusammenfassung)
- der Diminutiv
- die mehrfache Verneinung
- reflexive Possessivpronomen
- Aspekte des Verbs

• Landeskunde

• Erweiterung des Allgemeinwissens über Polen

• Steigerung der kommunikativen Kompetenz und sprachlichen Handlungsfähigkeit im Polnischen

• Praxisorientierte Vermittlung der Fach- und Alltagssprache

• schriftliche Übungen zur Festigung des Wortschatzes

• Sensibilisierung für interkulturelle Unterschiede zwischen Deutschen und Polen

 
   Literatur:

Lehrwerk: Angaben folgen in der ersten Sitzung.

 
   Voraussetzungen:

Vorkenntnisse im Polnischen von ca. 120 Unterrichtsstunden (z.B. erfolgreiche Absolvierung des Kurses Polnisch A2 – Niveaustufe A2 abgeschlossen).

Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung (unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust).

Teilnahme an allen Veranstaltungsterminen als Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten).

 
   Leistungsnachweis:

Studienleistung zum Erwerb von 3 ECTS-Credits:

Erfüllung der o.g. Voraussetzungen.

Aktive Beteiligung am Unterricht - die mündliche Mitarbeit wird bewertet.

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

Bestehen der Abschlussprüfung.

Dies gilt auch für den Erwerb einer Sprachkursbescheinigung. Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt.