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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2015 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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Proseminare Frühe Neuzeit    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Proseminar     SoSe 2015     keine Übernahme    
   Lehreinheit: Geschichte    
 
   Zugeordnete Lehrpersonen:   Berendonk ,   Zabel ,   Fuchs ,   Frank
 
   Gruppe:
G1   
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Mittwoch   10:00  -  12:00    wöch.    Maximal 30 Teilnehmer/-in
Beginn : 15.04.2015   
      Raum :   R12 R03 A93   R12R  
  Berendonk
 
 
   Gruppe:
G2   
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Donnerstag   10:00  -  12:00    wöch.    Maximal 30 Teilnehmer/-in
Beginn : 16.04.2015   
      Raum :   R12 R03 A69   R12R  
  Berendonk
 
 
   Gruppe:
G3   
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Dienstag   14:00  -  16:00    wöch.    Maximal 30 Teilnehmer/-in
Beginn : 14.04.2015   
      Raum :   R12 S05 H81   R12S  
  Zabel
 
 
   Gruppe:
G4   
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Montag   16:00  -  18:00    wöch.    Maximal 30 Teilnehmer/-in
Beginn : 13.04.2015   
      Raum :   R11 T08 C01   R11T  
  Fuchs
 
 
   Gruppe:
G5   
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Mittwoch   08:00  -  10:00    wöch.    Maximal 30 Teilnehmer/-in
Beginn : 22.04.2015   
      Raum :   R12 S05 H81   R12S  
  Frank
 
  Mittwoch   08:00  -  10:00    EinzelT
Beginn : 15.04.2015    Ende : 15.04.2015
      Raum :   R11 T08 C98   R11T  
  Frank
 
 
 
   Kommentar:

Patrick Berendonk: Die jüdische Minorität im Alten Reich" (Proseminar Frühe Neuzeit Gruppe 1, Mittwoch, 10:00-12:00, R12 R03 A93)

Während im Mittelalter die Kammerknechtschaft die jüdische Minorität (rechtlich) direkt mit dem Kaiser verband, wurden diese im Laufe der Frühen Neuzeit der territorialen Obrigkeit unterstellt. Zugleich setzte sich unter vielen namenhaften Juristen die Ansicht durch, Juden als „cives romani“ zu betrachten und sie in der Folge rechtlich der christlichen Mehrheit gleichzustellen. Auf der anderen Seite wurde das Leben der Juden durch restriktive Artikel in den Policeyordnungen eingeschränkt. Ferner kriminalisierten das gemeine Recht und die landesherrliche Gesetzgebung bestimmte Hand­lungen als spezifisch jüdische Devianz und griffen dabei auf schon im Mittel­alter gängige Judenbilder zurück. Die Juden blieben auch in der Frühen Neuzeit eine von der christlichen Mehrheit stereotypisierte und ausgegrenzte Gruppe.

Im Proseminar wird  das Leben der jüdischen Minderheit anhand von Sekundärliteratur nachvollzogen. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Exklusion der jüdischen Minorität gelegt, als auch das jüdische Alltagsleben in den Blick genommen. Die verschiedenen Formen des jüdischen Lebens in der frühen Neuzeit von den „Betteljuden“ bis zu den „Hoffaktoren“ wird ebenso thematisiert werden, wie die innere Struktur der jüdischen Gemeinden und das Verhältnis dieser zur Landesherrschaft.

Neben der reichlichen Literatur werde Quellen genutzt, um sich mit den christlichen Vorurteilen und der Exklusion der jüdischen Minderheit zu befassen, sodass auch Methoden der Quellenanalyse, sowohl für Bild- als auch Textquellen, im Seminar eingeübt werden

Für die Teilnahme ist das Vorbereiten anspruchsvoller wissenschaftlicher Literatur  oder der Quellen zu jeder Sitzung ebenso vorrausetzend wie das Halten eines Referates. 

Literatur zur Vorbereitung:

Friedrich Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden, Darmstadt 1990.

Klaus L. Berghahn, Grenzen der Toleranz. Juden und Christen im Zeitalter der Aufklärung, Köln 2001.

R. Rohrbacher/ M. Schmidt, Judenbilder. Kulturgeschichte antijüdischer Mythen und antisemitischer Vorurteile, Reinbek bei Hamburg 1991.

 

Patrick Berendonk "Frieden durch Recht? Das Reichskammergericht im Alten Reich" (Proseminar Frühe Neuzeit Gruppe 2, Do 10-12, R12 R03 A69

Das Reichskammergericht ist eines der höchsten Gerichte des Alten Reiches und bildete für die meisten Territorien des Alten Reiches die höchste Appellationsinstanz. Nach seiner Gründung 1495 im Zusammenhang mit dem „ewigen Landfrieden“ geriet das Reichskammergericht in der Folgezeit unter ständische Aufsicht, es blieb allerdings reformbedürftig. Noch 1654 bedurfte es einer größeren Reformation, die sogar den Prozessverlauf grundlegend änderte. Trotz dessen konnten nicht alle Schwierigkeiten beseitigt werden, allen voran die Finanzierung des Gerichts und die Exekution der Urteile blieben auch  nach 1654 elementare Probleme. Die rechtliche Lösung von Streitfällen am Reichskammergericht war somit bis zum Ende des Alten Reiches mit verschiedenen Störfaktoren behaftet, welche die Lösung der Streitigkeiten erschwerten. Die Ausmaße dieser Schwierigkeiten konnten jedoch mit dem Jüngsten Reichsabschied von 1654 limitiert werden.

Inwiefern also das Reichskammergericht „Frieden durch Recht“ realisieren konnte, wird im Seminar anhand von Sekundärliteratur erarbeitet werden. Die Referate werden in die Konstitution, die normativen Grundlagen, die Gerichtsordnungen und den Jüngsten Reichsabschied von 1654 einführen. Ferner wird mit Hilfe von Literatur und Quellen ein Einblick in einzelne Prozesse genommen. Darüber hinaus wird eine Exkursion in das Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Teil des Seminars sein.

Für die Teilnahme ist das Vorbereiten anspruchsvoller wissenschaftlicher Literatur  oder der Quellen zu jeder Sitzung ebenso vorrausetzend wie das Halten eines Referates. 

Literatur:

Heide-Marie Götte, Der jüngste Reichsabschied und die Reform des Reichskammergerichts, München 1998.

Ingrid Scheurmann [Hrsg.], Frieden durch Recht. Das Reichskammergericht von 1495 bis 1806, Mainz 1994.

Babara Stollberg-Rilinger, Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen vom Ende des Mittelalters bis 1806.

 

Proseminar Frühe Neuzeit: Christine Zabel: Die Erfindung der Menschenrechte - Vertragsdenken und Menschenrechtsdiskussion bis 1792 (Proseminar Frühe Neuzeit Gruppe 3, Di 14-16, R12S05 H81)

Sich heute auf die Menschenrechte berufen zu können, ist zumindest in der westlichen Welt zur politischen wie rhetorischen Selbstverständlichkeit geworden und doch werden Menschenrechte  immer wieder bedroht oder gar übertreten und werden deshalb rhetorisch, manchmal sogar tatkräftig verteidigt. Auch für frühneuzeitliche Zeitgenossen barg der im 18. Jahrhundert neu aufkommende Bezug auf die Menschenrechte Konfliktpotential, das mit den verschiedenen Diskussionsteilnehmern und Rechtsträgern ausgehandelt werden musste.

Das Seminar will die Vertragstheorien und Menschenrechtsdebatten der frühen Neuzeit beleuchten und sie in ihren jeweiligen Kontexten und Diskussionszusammenhängen erarbeiten. Dabei werden Rechtsquellen untersucht, namentlich die englische Petition und Bill of Rights, die Amerikanische Declaration of Independence oder die französische Déclaration des droits de l’homme (und später auch die Déclaration des droits de la femme), sowiepolitik-theoretische Texte wie etwa diejenigen von Thomas Hobbes, John Locke, Montesquieu oder Jean-Jacques Rousseau, um nur einige unter ihnen zu nennen. Das Seminar gibt dabei einen Überblick über die Auseinandersetzungen um individuelle Rechte im England des 17. Jahrhunderts, die nordamerikanischen Freiheitsdebatten des 18. Jahrhunderts, sowie über die Diskussionen um Menschen- und Bürgerrechte vor und während der französischen Revolution.

Literatur: Eike Wolgast: Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte, Stuttgart 2009.

Es werden außerdem gute Englischkenntnisse vorausgesetzt. Französischkenntnisse sind  ebenfalls erwünscht.

 

Ralf-Peter Fuchs: Aufklärerische Zeitschriften am Niederrhein und in Westfalen, Mo 16-18, R11 T08 C01,  (Proseminar Frühe Neuzeit Gruppe 4)

In diesem Proseminar geht es um die Einführung in die historische Methodik anhand des Lesens und Analysierens von Zeitschriften, die im 18. Jahrhundert im niederrheinisch-westfälischen Raum publiziert wurden. Die Autoren, welche Artikel für diese Zeitschriften verfassten, verschrieben, fühlten sich der „Aufklärung“ verpflichtet. Wir werden etwa auf der Basis von Weddigens „Magazin für Westphalen“ exemplarisch nachvollziehen, welche Themenbereiche in diesen Publikationsorganen bevorzugt abgehandelt wurden und welche Rolle die „Öffentlichkeit“ in dieser Zeit überhaupt spielte.

Literatur:

Annette Meyer: Die Epoche der Aufklärung. Berlin 2010.

Richard van Dülmen: Die Gesellschaft der Aufklärer. Zur bürgerlichen Emanzipation und aufklärerischer Kultur in Deutschland. Frankfurt am Main 1996.

 

Simone Frank: Preußen an Niederrhein und Ruhr im 18. Jahrhundert (Proseminar Frühe Neuzeit Gruppe 5, Mi 8-10, R12 S05 H81)

Bereits durch die Regelungen des Vertrags von Xanten 1614 erhielt Brandenburg-Preußen weite Territorien in der Region. An Hand von Quellen und Literatur wird nachvollzogen, welche Spuren Preußen an Niederrhein und Ruhr hinterlassen hat und wie die Begegnung zwischen der einheimischen Bevölkerung und den fremden Landesherren verlief. Hierbei werden zugleich die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens eingeübt. Neben dem Schwerpunkt im 18. Jahrhundert werden auch das 17. und 19. Jahrhundert bis zum Wiener Kongress vom 18.09.1814  bis zum 09.06.1815 thematisiert. Im Rahmen des Seminars wird nach Möglichkeit auch eine Exkursion angeboten!

Einführende Literatur befindet sich im Semesterapparat!

 

 
   Bemerkung:

Seminartermin von Frau Frank:

Am 15.04.2015 findet das Seminar einmalig in der PC-Hall (R11 T08 C98) statt.