Inhalte:
Was tat der Staat mit den Jugendlichen, die nicht „heldenhafte Krieger“ werden wollten?
Nachdem Ellen Key 1900 das „Jahrhundert des Kindes“ angekündigt hatte, entwickelte sich in Deutschland eine breite Reformbewegung, die alle „patriarchalen Zöpfe“ abschneiden und die Kinder und Jugendlichen befreien wollte (z.B. bes. die Bündische Jugend). Diese Reformbewegung diente den Nazis als Ausgangspunkt für eine Gleichschaltung aller sozialistischen, christlichen etc. Vereinigungen und ihre „Anreicherung“ durch paramilitärische Anforderungen, die durchaus bei den Jugendlichen als angenehm (raus aus der Lateinschule) empfunden wurde. Der in der Tat geringe Prozentsatz der nicht anpassungswilligen Jugendlichen (z.B. der Swing-Begeisterten – also als „undeutsch“ erklärten Anhänger dieser Musik) wurde ab 1940 in zwei Konzentrationslagern (Moringen und Uckermark, letzteres in der Nähe von Ravensbrück) eingewiesen, „psychologisch“ kategorisiert und stigmatisiert und i.d.R. nach einiger Zeit in Vernichtungslager deportiert.
Zu erwerbende Kenntnisse, um Transfers leisten zu können, sind z.B. das US-amerikanische System der „boot camps“ oder andere Gegenwartsprobleme, wie z.B. Jugendlichenattacken, die mit selfies stolz ins Netz gestellt werden.
Die Inhalte im Einzelnen:
- Walter Benjamin über das Böse; H. Arendt über die Banalität des Bösen;
- Grundlagen der Kategorisierung psychischer Krankheiten
- Elemente der NS-Erziehung
- Wesen der unterschiedlichen Konzentrationslager
- NS-Raubkrieg und Vernichtung „unwerten Lebens“ (z.B. Euthanasie)
- Geschichte: Kontinuitäten und Diskontinuitäten nach 1945
- Jugendprotest und Erziehungsziele nach 1945
- Zeitgenössisches und Historisches: Problematik der Integration
- Geschichtsquellen: Problematik der „Zeitzeugen“
Lernziele:
Studierende sind in der Lage, behutsam und wissenschaftlich mit juristischen, psychologischen, psychiatrischen, soziologischen und politischen Werturteilen über „die Jugend“, über soziale Gruppierungen im Verhältnis zur Gesamtgesellschaft umzugehen; sowie Ambivalenzen (z.B. Attraktivität der NS-Jugendprogramme und menschenverachtende Bevormundung der Jugend zu einer kriegerischen) als Konstituenten der Wirklichkeit zu erkennen und als wichtiges Merkmal der Urteilsbildung sich zu eigen zu machen. Des Weiteren können sie eigene Betroffenheit mit fremder (auch historisch vorausgegangener) in Beziehung setzen. |