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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2016 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
  • Funktionen:
Förderung mündlicher und schriftlicher Sprachkompetenz am Beispiel von Poetry Slam    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Seminar/Übung     SoSe 2016     2 SWS    
   Lehreinheit: Deutsch als Zweit-/Fremdsprache    
   Teilnehmer/-in  Maximal : 40  
 
   Zugeordnete Lehrperson:   Lammers
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Dienstag   16:00  -  18:00    wöch.       Raum :   R09 S04 B17   R09S  
 
 
   Kommentar:

Poetry Slams – Dichterwettstreite, die in Kneipen, Cafés und Theatern ausgetragen werden – haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etabliert. Seit einigen Jahren findet eine eigenständige U20-Meisterschaft statt, bei der junge Poet/innen aus ganz Deutschland mitmachen. Entsprechend finden sich zahlreiche Veröffentlichungen zur Didaktisierung des Formats. Das Inszenierungsmuster scheint Möglichkeiten der Sprachförderung zu eröffnen, die die Schüler/innen zum Schreiben motivieren, ihr Interesse an der schriftlichen Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen wecken und ihre Kompetenzen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache stärken.

Im Seminar gehen wir der Frage nach, inwiefern Poetry Slam Projekte mit mehrsprachigen Schüler/innen alltags- und bildungssprachliche Kompetenzen fördern können: Wie wirken Poetry Slam Projekte sich auf die produktiven Fertigkeiten Sprechen und Schreiben, die rezeptiven Fertigkeiten Hörverstehen und Lesen, den Wortschatz und das Textartenwissen der Schüler/innen aus? Inwiefern verändern sich das Selbstbewusstsein der Schüler/innen und ihr Zugang zu kulturellen und literarischen Angeboten?

Studierende, die an diesem Seminar teilnehmen, müssen die Bereitschaft mitbringen, Methoden des kreativen und literarischen Schreibens auszuprobieren und ihre Texte vor der Seminargruppe vorzutragen.

 
   Literatur: Die Literatur wird in der ersten Sitzung bekanntgegeben.
 
   Bemerkung: Zu erbringende Studienleistungen bzw. Bedingungen zum Erwerb eines
Leistungsnachweises werden in der ersten Sitzung bekannt gegeben.