Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden.
Veranstaltung ist aus dem Semester
SoSe 2017
, Aktuelles Semester: SoSe 2024
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Testen und Prüfen der Teilkompetenz Hörverstehen
Sprache: Deutsch
Belegpflicht
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(Keine Nummer)
Seminar/Übung
SoSe 2017
2 SWS
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Lehreinheit:
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Germanistik
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Lehreinheit:
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Deutsch als Zweit-/Fremdsprache
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Teilnehmer/-in
Maximal : 30
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Zugeordnete Lehrperson:
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Masalon
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Zur Zeit keine Belegung möglich
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Termin:
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Dienstag
16:00
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18:00
EinzelT
Beginn : 25.04.2017
Ende : 25.04.2017
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Raum :
R09 S02 B03
R09S
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Vorbesprechung: Teilnahme obligatorisch für alle!
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Samstag
09:00
-
17:00
EinzelT
Beginn : 06.05.2017
Ende : 06.05.2017
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Raum :
R09 S02 B10
R09S
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Samstag
09:00
-
17:00
EinzelT
Beginn : 06.05.2017
Ende : 06.05.2017
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Raum :
R12 R06 A69
R12R
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Freitag
09:00
-
17:00
EinzelT
Beginn : 12.05.2017
Ende : 12.05.2017
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Raum :
R09 S02 B10
R09S
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Samstag
09:00
-
17:00
EinzelT
Beginn : 13.05.2017
Ende : 13.05.2017
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Raum :
R09 S02 B10
R09S
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Kommentar: |
Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Thema Testen und Prüfen im Bereich Deutsch als Zweit- und Fremdsprache. Im Mittelpunkt steht dabei das Prüfen der fremdsprachlichen Hörkompetenz. Zunächst werden wir uns neben den psychologischen und didaktischen Grundlagen des Hörverstehens mit den beiden Komponenten der Leistungsmessung dieser Teilkompetenz beschäftigen: mit dem Hörtext und mit unterschiedlichen Aufgabentypen. Dabei sollen verschiedene Prüfungsformate miteinander verglichen werden. Nach dem theoretischen Block sollen von den Studierenden in Gruppenarbeit Aufgaben für den Prüfungsteil Hörverstehen erstellt und anschließend erprobt werden. Das Seminar findet als Blockveranstaltung an drei Tagen im Mai (06. 05, 12.05, 13. 05. 17) jeweils von 9 - 17 Uhr statt. Die Vorbesprechung hierzu ist am 25. 04. 17 um 16 Uhr. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist neben der LSF-Zulassung ausnahmslose Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. |
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Literatur: |
Die Literatur wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. |
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Bemerkung: |
Zu erbringende Studienleistungen bzw. Bedingungen zum Erwerb eines Leistungsnachweises werden in der ersten Sitzung bekannt gegeben. |
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