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Strukturbaum
Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2017/18 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
  • Funktionen:
TK_Türkisch: Gesprächstraining_ES    Sprache: Türkisch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Sprachkurs     WiSe 2017/18     2 SWS     jedes Semester     ECTS-Punkte: 3     http://www.uni-due.de/ios
   Geschäftsbereich: Sprachkurse (E1)    
 
   Zielgruppe/Studiengang   alle Studiengänge, alle Studiengänge/Studienfächer
   Zugeordnete Lehrperson:   Uyar
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Donnerstag   16:00  -  18:00    wöch.
Beginn : 19.10.2017   
      Raum :   R09 S04 B17   R09S  
  Berin Uyar, Campus Essen
 
 
 
   Kommentar:

Inhalte:

In diesem Kurs werden kommunikative Fähigkeiten trainiert. Dabei werden nachstehende Lerninhalte durchgehend praxisorientiert und anhand typischerweise im Alltag anfallender Kommunikationssituationen vermittelt:

•  Wiederholung des türkischen Alphabets

•  Übungen zur korrekten Aussprache (Laute, Worte, Sätze, Sprachrhythmus und Sprachmelodie)

•  Sprechübungen zur Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit

Lernziele:

•  Erlangung bzw. Stärkung aktiver kommunikativer Fähigkeiten

•  Sicherheit im mündlichen Ausdruck

•  Förderung des Sprachgefühls und der Freude am aktiven Gebrauch der türkischen Sprache

Abschlussprüfung:

Die Abschlussnote setzt sich wie folgt zusammen:

•  Aktive Mitarbeit im Unterricht: 37,5%

•  Mündliche Prüfung: 62,5%

 
   Literatur:

Lehrmaterialien werden von Kursleiter(in) individuell zusammengestellt.

 
   Voraussetzungen:

Der Kurs richtet sich an alle Studierenden, die sich beim Sprechen unsicher fühlen und ihre Kommunikationsfähigkeit im Türkischen verbessern möchten. Der Kurs bietet eine Vielzahl von Lerntechniken, die gezielt zum Abbau von Sprachhemmungen bzw. falscher dialektbedingter Aussprache eingesetzt werden und zur Verbesserung der Ausdrucksfähigkeit in der Hochsprache Türkisch führen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:

  • Vorkenntnisse im Türkischen (ab A2)

Sollte sich im Laufe des Kurses herausstellen, dass die Sprache bereits auf hochsprachlichem Niveau beherrscht wird, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  • Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.

Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:

•  Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.

Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen.

Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden.

 
   Leistungsnachweis:

Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:

Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:

• Anwesenheitspflicht

• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts

• Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht (die mündliche Mitarbeit wird bewertet)

• Bestehen der Abschlussprüfung

Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt.