Inhalte:
1. Allgemeine Lehren des Arbeitsrechts
1.1 Anwendungsbereich und Grundbegriffe
1.2 Rechtssystem
1.3 Rechtsschutz im Arbeitsrecht – Arbeitsgerichtsbarkeit
2. Das Individualarbeitsrecht
2.1 Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses
2.2 Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
2.3 Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit; innerbetrieblicher Schadensausgleich
2.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2.5 Wechsel des Betriebsinhabers
2.6 Berufsausbildungsverhältnis
3. Das kollektive Arbeitsrecht
3.1 Koalitions- und Tarifvertragsrecht
3.2 Arbeitskampfrecht
3.3 Betriebsverfassungsrecht
Lernziele:
Studierende sind in der Lage, auch fallorientiert...
a) zur allgemeinen Lehre des Arbeitsrechts
b) zum Individualarbeitsrecht
c) zum kollektiven Arbeitsrecht
Stellung zu nehmen.
Gleich, welchen Blickwinkel die Studierenden nach dem Studium einnehmen, ob als Arbeitnehmer (ca. 90 % der Erwerbstätigen) oder als Arbeitgeber, kann es vorteilhaft sein, über aktuelle arbeitsrechtliche Kenntnisse zu verfügen. Verfügen Studierende höherer Fachsemester bereits über einen disziplinär einschlägigen Hintergrund, kommen sie hier mit der juristischen Denkweise in Kontakt. Sich mit einer fachfremden Disziplin auseinanderzusetzen, fördert ihre spätere Einsatzbereitschaft im Beruf, kommen sie doch auch hier mit Personen unterschiedlicher Fachdisziplinen in Kontakt und müssen mit ihnen kommunizieren. |