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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2020/21 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
  • Funktionen:
Theorie und Praxis kultureller Synthesen/LV zum Modul "Interkulturalität"    Sprache: Türkisch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Seminar     WiSe 2020/21     2 SWS     jedes 2. Semester    
   Lehreinheit: Turkistik    
 
      LA Ba HRSGe, Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen   ( 5. Semester )
  LA Ba GyGe, Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption Gymnasium/Gesamtschule   ( 5. Semester )
  LA Ba HRGe, Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Gesamtschule   ( 5. Semester )
   Zugeordnete Lehrperson:   Kum
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Freitag   10:00  -  12:00    wöch.
Beginn : 06.11.2020   
  
 
 
   Kommentar:

Diese Lehrveranstaltung dient als Alternative zu einem Praxissemester im Ausland „Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“. Die Ziele der Veranstaltungen sind, die Kompetenzen der Studierenden über Theorie und Praxis kultureller Synthesen zu stärken und den Studierenden eine Plattform anzubieten, ihre Fähigkeiten, Projekte in interkulturellen Kontexten selbständig und eigenverantwortlich zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Die Inhalte des Referats und des Projektberichtes sind u.a. soziokulturelle, historische und politische Themen, Landes- und Kulturkunde in der Kunst, Schul- und Hochschulsystem.

 
   Bemerkung:

Moodle-Link:

https://moodle.uni-due.de/course/view.php?id=23152

 
   Leistungsnachweis:

Studienleistung Referat (15-20 Min.) und Modulprüfung Projekbericht (10 Seiten). WiSe 20/21: Das Referat findet coronabedingt online statt.

Der Projektbericht ist in türkischer Sprache im Umfang von 10 Seiten einzureichen. Voraussetzung zur Einreichung des Projektberichtes ist eine Studienleistung in Form eines Referats (15-20 Min.). Das Referat kann zur Vorstellung des Projektes dienen.

Voraussetzung für den Erwerb der Studienleistung und der Modulprüfung ist die Einreichung der Ausnahmegenehmigung. Beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung müssen die Studierenden die Fächerkombination mit angeben. Studierende, die neben Türkisch eine weitere Fremdsprache studieren und sich vom Auslandsaufenthalt in der Türkei befreien, sind verpflichtet, den Auslandsaufenthalt in dieser Fremdsprache zu absolvieren (sofern hier nicht ein anderer Verhinderungsgrund vorliegt).

Den Verlauf des Seminars, die Literaturangaben und weitere Informationen erhalten die Studierenden in der ersten Sitzung. Die LV findet als E-Learning-LV statt.