Das Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII dient der Installation, Steuerung und Überprüfung von Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII. Es soll in erster Linie Familien in ihrem Erziehungsverhalten stärken.
Diese Veranstaltung soll die TeilnehmerInnen auf die Anforderungen der Berufspraxis vorbereiten.Insbesondere werden die TN darauf vorbereitet Hilfeprozesse klienten- und zielorientiert zu führen, einzuleiten und weiter zu entwickeln.
In der Übung erhalten die TN Informationen zur Arbeit und zum Aufgabengebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes, am Beispiel des Jugendamtes Essen. |