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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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E3 - IOS - Einführung in das Arbeitsrecht für Fachfremde - Cr. 3-3    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Seminar     SoSe 2022     keine Übernahme     ECTS-Punkte: 3    
   Weitere Links: Studium liberale im IOS (Modul E3) 
   Geschäftsbereich: Studium liberale (E3)    
   Teilnehmer/-in  Maximal : 35  
 
   Zugeordnete Lehrperson:   Ernst
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Montag   10:15  -  13:45    EinzelT
Beginn : 04.04.2022    Ende : 04.04.2022
      Raum :   R12 R04 B21   R12R  
  Montag   10:15  -  13:45    wöch.
Beginn : 11.04.2022    Ende : 23.05.2022
      Raum :   R09 S05 B08   R09S  
  Pause ca. 11:45-12:15
 
  Montag   10:00  -  11:30    EinzelT
Beginn : 30.05.2022    Ende : 30.05.2022
      Raum :   R12 R04 B21   R12R  
  Klausur
 
 
 
   Kommentar:

Inhalte:

1. Allgemeine Lehren des Arbeitsrechts

1.1 Grundlagen

1.2 Anwendungsbereich des Arbeitsrechts und Grundbegriffe des Arbeitsrechts

1.3 Rechtssystem der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren (auch unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit)

1.4 Der Rechtsschutz im Arbeitsrecht – Arbeitsgerichtsbarkeit

2. Das Individualarbeitsrecht

2.1 Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses

2.2 Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (auch unter Berücksichtigung von Diversity)

2.3 Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit; innerbetrieblicher Schadensausgleich

2.4 Digitalisierung der Arbeitswelt und ihre Herausforderungen

2.5 Bioökonomie in der Arbeitswelt

2.6 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

2.7 Der Wechsel des Betriebsinhabers

2.8 Das Berufsausbildungsverhältnis

3. Das kollektive Arbeitsrecht

3.1 Koalitions- und Tarifvertragsrecht

3.2 Das Arbeitskampfrecht

3.3 Das Betriebsverfassungsrecht

Lernziele:

Studierende sind in der Lage, auch fallorientiert...

a) zur allgemeinen Lehre des Arbeitsrechts

b) zum Individualarbeitsrecht

c) zum kollektiven Arbeitsrecht

mit Angabe von Paragraphen Stellung zu nehmen.

Allgemein ist es gleich, welchen Blickwinkel die Studierenden nach dem Studium einnehmen, ob als Arbeitnehmer (ca. 90 % der Erwerbstätigen) oder als Arbeitgeber; es kann immer von Vorteil sein, über aktuelle arbeitsrechtliche Kenntnisse zu verfügen. Haben Studierende höherer Fachsemester einen disziplinär einschlägigen Hintergrund, kommen sie hier mit der juristischen Denkweise in Kontakt. Sich mit einer fachfremden Disziplin auseinanderzusetzen, fördert ihren späteren Einsatz im Beruf, kommen sie doch auch hier mit Personen und Inhalten unterschiedlicher Fachdisziplinen in Kontakt und müssen mit den Personen kommunizieren.

Speziell kann das Arbeitsrecht in einen fächerübergreifenden Kontext mit Nachhaltigkeit, Diversity, Digitalisierung und Bioökonomie in Zusammenhang gebracht werden.

Um auf dem Arbeitsmarkt langfristig für Chancengleichheit und Gerechtigkeit zum Schutze des Arbeitnehmers zu sorgen, bedarf es nachhaltiger Gesetze, die zum einen genügend Handlungsspielraum für den Arbeitgeber offen lassen, aber auch den Arbeitnehmer vor Willkür und Ausbeutung schützen, um diesem langfristige Sicherheit und Perspektiven für den Aufbau seines privaten Umfeldes zu geben. So seien nur als Beispiele das 1957 geschaffene Arbeitsplatzschutzgesetz, das 1963 in Kraft getretene Bundesurlaubsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz von 1969 genannt.

Die Einhaltung der Regeln der allgemeinen Gleichbehandlung und des Diskriminierungsschutzes auf nationaler und EU-Ebene erfordert Disziplin der Arbeitgeberseite. Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den Arbeitgebern durch gesetzliche Vorgaben und Leitlinien der Rechtsprechung Regeln für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt, um soziale Vielfalt der Arbeitnehmer zu nutzen und zu fördern. Entscheidend ist, ob es Unternehmen gelingt, in der täglichen Personalarbeit die Vielfalt seiner Mitarbeiter als Bereicherung zu erkennen und im Sinne einer produktiven Gesamtatmosphäre für das Unternehmen nutzbar zu machen. In der Praxis werden von Unternehmen unter Diversity häufig Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung verstanden, seltener die Verankerung einer Unternehmensstrategie.

In allen Wirtschaftsbereichen bestimmt der digitale Wandel unser Arbeitsleben. So haben verschiedene Institutionen Stellung genommen, um den mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden: Zum einen 2015 und 2017 die Bundesregierung (BMAS); zum anderen haben Position bezogen der Deutsche Juristentag und der DGB 2016, sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände 2017.

Das Wachstum der Bevölkerung, der Klimawandel und die Verknappung der Ressourcen hat vor allem in den letzten Jahren zu einem Umdenken geführt. Diesen neuen Herausforderungen soll mit der Biologisierung der Wirtschaft begegnet werden. Das Ziel ist die Bioökonomie. Dabei werden natürliche und nicht chemisch hergestellte Inhaltsstoffe verwendet, bzw. Kreisläufe der Natur nachgebildet. Biobasierte Innovationen gibt es schon in der Umweltwissenschaft, der Nahrungs-mittelindustrie, im Haushalt, bei der Infrastruktur, in der Medizintechnik u.a. Bereichen. Die digitale Technik kann diese Prozesse unterstützen, um zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu führen. Bei allem Innovationsdenken und der Ausrichtung auch auf neue Märkte darf der arbeitsrechtliche Schutz des Arbeitnehmers (z.B. Urlaub, Arbeitszeit, Arbeitsplatz, Pausen) auf z.T. neue Arbeitsplätze nicht vergessen werden.

 
   Literatur:

Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv, aktuelle Auflage, 11,90 €. Der Gesetzestext muss ab der 1. Veranstaltung und in der Klausur genutzt werden. Weitere Materialien werden zur Verfügung gestellt.

 
   Bemerkung:

Block: Mo, 04.04.-23.05.2022, 10:00-14:00 Uhr, R12 R04 B21 ab 11.04. R09 S05 B08
Klausur: Mo, 30.05.2022, 10:00-11:30 Uhr, R12 R04 B21

Zu den Lageplänen der UDE.

Anmeldefrist ab dem 09.03.2022

Diese Veranstaltung wurde speziell für Studierende des Studium liberale konzipiert! Kontakt über: studium-liberale@uni-due.de

Eine Liste freier E3-Plätze, weitere Informationen zum Modul E3/Studium liberale, alle Veranstaltungen in chronologischer Reihenfolge etc. finden Sie auf der Homepage des IOS.

 
   Voraussetzungen:

In E3 nicht geeignet für: BWL (MSM & WiWi), Soz. Arbeit, VWL, Wi.Inf.

 
   Leistungsnachweis:

Aktive Mitarbeit und 90-minütige Klausur.

Alle E3-Studierenden erhalten eine Benotung, die nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung ggf. in die Endnote eingeht.

Die Note setzt sich wie folgt zusammen: 100% Klausur.

Gesetzestext ohne Eintragungen ist in der Klausur zugelassen.

Für alle E3 Kurse gilt, dass man sich nicht beim Prüfungsamt anmelden kann/muss. Bei allen unseren Lehraufträgen ("E3 - IOS") sind Sie mit der Zulassung zum Kurs zur Prüfung angemeldet.