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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022 , Aktuelles Semester: SoSe 2024
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Mehrsprachigkeit und Interkulturalität – individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Praxen    Sprache: Deutsch    Belegpflicht
(Keine Nummer) Vorlesung     SoSe 2022     2 SWS     keine Übernahme    
   Lehreinheit: Germanistik    
   Lehreinheit: Deutsch als Zweit-/Fremdsprache    
   Teilnehmer/-in  Maximal : 30  
 
   Zugeordnete Lehrperson:   Cantone-Altintas
 
 
Zur Zeit keine Belegung möglich
   Termin: Donnerstag   14:00  -  16:00    wöch.
Beginn : 07.04.2022    Ende : 14.07.2022
  
  R09 S04 B08
 
 
 
   Kommentar:

In der Vorlesung werden Theorien und Diskurse zu Mehrsprachigkeit und Interkulturalität auf den Ebenen der individuellen, der institutionellen und der gesellschaftlichen Praxis diskutiert und kritisch reflektiert.

Konzepte aller Formen des mehrsprachigen Erwerbs (von der Kindheit bis zum Erwachsenenalter) werden vorgestellt und evaluiert.

Anhand empirischer Studien soll gezeigt werden, wie der Stand der internationalen Forschung zu den einzelnen Aspekten ist.

Erwartet wird eine regelmäßige und aktive Teilnahme.

Die Inhalte der Vorlesung sollen in der Modulprüfung zum Vertiefungsmodul I (eigenständiges Forschungsprojekt im Seminar Landeskunde) miteingebracht.

 
   Literatur:

Literatur:

Baker, C. (2011). Foundations of Bilingual Education and Bilingualism. 5th ed. Clevedon: Multilingual Matters.

Lanza, E., & Li Wei (Eds.) (2016). Multilingual encounters in transcultural families. Journal of Multilingual and Multicultural Development, 37(7).

Pfaff, C. W. (2014). “Multilingualism and mobility: Reflections on sociolinguistic studies of Turkish/German children and adolescents in Berlin 1978-2013”.
In: Horner, Kristine, Ingrid de Saint-Georges & Jean Jacques Weber (eds.) Multilingualism "and Mobility in Europe: Policies and Practices. Frankfurt/Main: Peter Lang, 17-42.

 
   Bemerkung:

Vorziehen von Studienleistungen

Seit dem Sommersemester 2018 gilt für die Regelung zum Vorziehen von Studien­leistungen folgende Änderung:
Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor du die unten empfohlenen Master-Leistungen (s. Link)
als Zusatz­leistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
Es dürfen insgesamt nur 30 CP vorgezogen studiert werden.
Das Praxissemester darf in keinem Fall vorgezogen werden.

https://lehramtswiki.uni-due.de/wiki/index.php?title=%C3%9Cbergangsregelung